Manche Personen fragen sich, ob sie Anspruch auf Wohngeld bei Untermiete haben. Sie können die kleine finanzielle Beihilfe auch bei einer Untervermietung beantragen. Allerdings sollten Sie sich als Hauptmieter beim Vermieter erkundigen. Die einzelnen Fälle werden dann genau geprüft. Hierfür müssen Sie verschiedene Kriterien und Voraussetzungen erfüllen. Ihre finanziellen Verhältnisse sowie die Höhe der Miete für die Wohnung sind hier besonders wichtig.
Wenn Sie Fragen zur Wohnungssuche oder Wohngeld haben, können Sie sich auch an einen Immobilienmakler wenden. Ein Immobilienmakler kann Sie zu verschiedenen Themen beraten, eine passende Immobilie mit Wohneinheiten finden und Ihnen wertvolle Tipps geben. Suchen Sie nach Immobilienmakler Chemnitz, München oder Berlin. Seriöse Immobilienexperten finden Sie in jeder größeren Stadt. In den folgenden Abschnitten wird das Wohngeld und der Anspruch auf Wohngeld bei Untermiete näher beschrieben.
Was ist Wohngeld?
In diesem Abschnitt wird das Wohngeld näher beschrieben. Beim Wohngeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Personen mit einem niedrigen Einkommen. Sie können einen Antrag auf Wohngeld stellen und die Leistung als Mietzuschuss, oder Lebenskosten in der Wohnung nutzen. Der Antrag wird an die Wohngeldbehörde geschickt und überprüft. Das passende Antragsformular finden Sie im Netz und können es sich downloaden. Bei der Wohngeldbehörde können Sie sich zu potenziellen Leistungen auch beraten lassen. Sie sollten bedenken, dass Sie Wohngeld erst ab dem Zeitpunkt bekommen, wenn Sie den Wohngeldantrag eingereicht haben. Rückwirkend sind keine Leistungen oder Zahlungen möglich. Wohngeld zählt zu den Sozialleistungen.
Wenn Sie bereits eine andere Leistung beziehen, können Sie keinen Wohngeldantrag stellen. Andere Sozialleistungen sind BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Arbeitslosengeld.
Nachdem Sie den Wohngeldantrag eingereicht haben, wird alles genau geprüft. Wohngeldhöhe ist abhängig von der aktuellen Miete, Ihrem Einkommen und weiteren Personen, die im Mietvertrag stehen sowie die Personenanzahl. Das Bundesministerium für Bauwesen, Stadtentwicklung und Wohnen hat einen Wohngeldrechner. Hier können Sie genau berechnen, wie viel Wohngeld Ihnen zusteht. Es ist wichtig, dass Sie hier so viele Informationen wie möglich angeben, damit der Rechner einen genauen Wert bestimmen kann.
Wer bekommt Wohngeld?
Anfang des Jahres 2022 wurde das Wohngeld an das Einkommen und die Mietpreisentwicklung angepasst. Von dieser Anpassung haben über 500.000 Privathaushalte in Deutschland profitiert. In den kommenden Jahren wird das Wohngeld immer automatisch angepasst. Durch die Anpassung sollen Personen mit niedrigem Einkommen, insbesondere Rentner und Familien mit Kindern, entlastet werden. Dank der Änderung ist die Zahl der Personen, die Anspruch auf Wohngeld haben, um mehr als 25.000 Privathaushalte gestiegen.
Jede Person mit einem niedrigen Einkommen kann Wohngeld beantragen. Es ist jedoch wichtig, dass verschiedene rechtliche Bestimmungen und Voraussetzungen erfüllt werden. Unterschieden wird zwischen Eigentümer einer Eigentumswohnung oder einem Eigenheim oder für Mieter. Bei Mietern wird das Wohngeld als Mietzuschuss bezeichnet. Bei Eigentümern heißt das Wohngeld Lastenzuschuss.
Mieter und Untermieter haben Anspruch auf einen Mietzuschuss. Zudem können Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn Sie eine Stiftungs- oder Genossenschaftswohnung nutzen. Ältere Personen, die im Heim wohnen und nur eine geringe Rente bekommen, können ebenfalls Wohngeld beantragen. Als Eigentümer können Sie einen Lastenzuschuss beantragen, wenn sich in dem Gebäude zwei Wohneinheiten befinden.
Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich bei der Wohngeldbehörde genauer informieren. Das Wohngeld in Deutschland ist relativ komplex. Als Laie kann es verwirrend und schwer zu verstehen sein. Viele Experten raten Personen, einen Wohngeldantrag zu stellen. Der Wohngeldantrag wird dann von der zuständigen Wohngeldbehörde und -stelle geprüft. Sie erhalten dann nach der Prüfung eine Mitteilung, ob Sie Wohngeld beziehen können.
Neben den beschriebenen Voraussetzungen müssen Sie die Miethöhe, Ihr Einkommen und die Personenanzahl in der Wohnung angeben.
Wohngeld für Untermieter
Als Untermieter können Sie auch Wohngeld beantragen. Ein Wohngeldantrag kann auch bei einem Mietverhältnis zwischen Eltern und einem Kind gestellt werden. Es ist jedoch wichtig, dass es sich nicht um eine Haushaltsgemeinschaft handelt und Sie alle anderen Anforderungen und Kriterien für Wohngeld erfüllen. Die Wohngeldbehörde wird bei Auszubildenden oder Studenten als Erstes prüfen, ob bereits die Ausbildungsbeihilfe oder BAföG beantragt wurde oder ob überhaupt Anspruch besteht. Bei der Ausbildungsbeihilfe können Sie sich über weitere Unterkunftskosten erkundigen. Hierbei werden dann die Einkommensverhältnisse der Hauptmieter und Untermieter geprüft. Die Wohngeldbehörde kann hier jeden Einzelfall anders bewerten.
Azubis und Studenten
Wenn das Einkommen der Eltern oder die Ausbildungsvergütung jedoch zu hoch sind, besteht für den Auszubildenden oder Studenten kein Anspruch auf die Beihilfe. In diesem Fall können Sie sich das Ausfüllen eines Wohngeldantrags sparen. Durch das zu hohe Einkommen haben Sie keinen Anspruch. In diesem Fall können Sie aber noch immer einen Antrag auf Unterkunftskosten stellen. Neben dem Einkommen wird auch die Vermögensverhältnisse des Hauptmieters und Untermieters überprüft. Mit den Vermögensverhältnissen wird die Bedürftigkeit von Ihnen als Antragsteller überprüft. Zu den Vermögensverhältnissen gehört die Offenlegung Ihrer Spar- und Girokonten, Unterhaltsansprüche oder weitere Investitionen und Anlagen.
Miethöhe
Bei der Prüfung Ihres Wohngeldantrags wird auch geprüft, wie hoch die Miete im Verhältnis zur Größe und zum Bedarf ist. Bei der Wohngeldbehörde finden Sie Informationen und Daten, wie hoch eine angemessene Miete in einer Region sein sollte. Neben der Wohngeldbehörde können Sie diese Informationen auch beim lokalen Sozialamt oder Gemeinde erhalten. Beim Gehalt und den Vermögensverhältnissen sollten Sie alle relevanten Informationen offenlegen. Hier sind Sie als Antragsteller auch zur Auskunft verpflichtet. Wenn Sie genaue Angaben machen, kann die Wohngeldstelle Ihren Wohngeldantrag schneller bearbeiten. Bei der Miethöhe werden Kosten für Wasser und Strom sowie Kosten für einen Stellplatz oder Garage nicht beachtet.
Hauptmieter
Wenn es um ein Untermietverhältnis geht, kann die Wohngeldstelle auch einen Nachweis vom Hauptmieter verlangen. Die Stelle wird sich dann direkt an den Vermieter wenden und sich nach den Unterlagen erkundigen. Der Hauptmieter muss das Untermietverhältnis ebenfalls genehmigen. Der Vermieter kann das Untermietverhältnis mit einer sogenannten Vermieterbescheinigung belegen und nachweisen. In dieser Bescheinigung finden Sie Informationen über die Mietzusammensetzung und die Höhe der Miete. Informationen über das Untermietverhältnis werden in einem Vertrag festgehalten.
Antrag auf Wohngeld
Sie sollten immer beachten, dass Wohngeld nicht rückwirkend für einen bestimmten Zeitraum beantragt oder erstattet werden kann. Es ist wichtig, dass Sie einen Wohngeldantrag schnellstmöglich erstellen und an die zuständige Wohngeldstelle schicken. Sie finden ein Muster für einen Wohngeldantrag im Netz. Hier können Sie sich das Dokument als PDF-Datei herunterladen und ausfüllen.
Es ist wichtig, dass Sie alle benötigten Dokumente dem Wohngeldantrag beilegen. Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Wenn ein Mitbewohner von Ihnen bereits BAföG oder eine andere Sozialleistung bezieht, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld aus Untermiete. Wenn Sie sich für einen bestimmten Zeitraum im Ausland aufhalten, haben Sie ebenfalls kein Anspruch auf Wohngeld. Personen, die bereits Grundsicherung vom Staat bekommen, dürfen ebenfalls kein Wohngeld beziehen.
Fazit
Wohngeld ist eine kleine finanzielle Beihilfe für Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Jeder Bundesbürger darf Wohngeld beantragen. Als Untermieter sollten Sie sich im Voraus über die Voraussetzungen und Richtlinien informieren, die für einen Wohngeldantrag erfüllt werden müssen. Informationen über das Wohngeld erhalten Sie im Netz auf der Website des Bundesministeriums für Bauwesen, Stadtentwicklung und Wohnen, bei Sozialämtern oder einer Wohngeldbehörde direkt. Es ist wichtig, dass Sie den Wohngeldantrag wahrheitsgemäß ausfüllen und alle relevanten Dateien und Dokumente dem Schreiben beifügen. Sie können sich auch an einen Immobilienexperten wenden, wenn Sie Fragen zum Wohngeld bei Untermiete haben.